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Argumente für oder gegen einen neu einzurichtenden Ortsbeirat am Ortenberg

Die Wahlberechtigten in Stadtteilen, in denen es bislang keine Ortsbeiräte gibt, sind aufgefordert, darüber abzustimmen, ob sie die Einrichtung eines Ortsbeirates befürworten. Am Ortenberg existiert bislang kein Ortsbeirat, wir sind also nach unserer Meinung gefragt. 

Am Ortenberg gibt es seit 75 Jahren die Ortenberggemeinde als Verein. Die Ortenberggemeinde versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger und für Initiativen. Sie ist außerdem Veranstalterin kultureller und bewegungsorientierter Aktivitäten für Jung und Alt. Mit dem „Kommunalpolitischen Arbeitskreis“ (KopAK) hat die Ortenberggemeinde darüber hinaus ein Organ gegründet, das Angelegenheiten des Stadtteils diskutiert, wie beispielsweise Fragen zur Verkehrssicherheit. Der KopAK reicht Vorschläge an städtische Gremien weiter, ist Ansprechpartner für die Stadtverwaltung und trifft dort in der Regel auch auf offene Ohren. 

In der Sitzung des KopAK vom 03. Juni 2025 haben sich die Anwesenden mit deutlicher Mehrheit, aber nicht einstimmig, gegen die Einrichtung eines Ortsbeirates am Ortenberg ausgesprochen. Hier tragen wir einige Argumente zusammen in der Hoffnung, Ihnen bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Ortsbeirat zu helfen.

(Gez. Jürgen Kramß & Ulrich Wagner, Mitglieder des KopAK, 09.06.2025)

Pro Ortsbeirat Ortenberg

Ein Ortsbeirat ist nach  Hessischer Gemeindeordnung ein im Rahmen von Kommunalwahlen gewähltes Gremium, das von der Gemeindeverwaltung in Angelegenheiten des Stadtteils zu informieren ist und dem Magistrat gegenüber Stellung beziehen kann. Der Magistrat ist an Beschlüsse des Ortsbeirates allerdings nicht gebunden.

Gegen Ortsberiat Ortenberg

Bei einer Entscheidung für die Einrichtung eines Ortsbeirates könnten Angebote der Ortenberggemeinde gefährdet sein, die bislang niederschwellig und unkompliziert für alle am Ortenberg lebenden Menschen erreichbar sind. Dies gilt vor allem für den KopAK. Es ist zu befürchten, dass KopAK und Ortsbeirat sich ähnlichen Themen zuwenden und es zu Überschneidungen und Verdoppelungen kommt. Außerdem könnten sich nicht genügend  ehrenamtlich Engagierte für beide Gremien finden.

Pro Ortsbeirat Ortenberg

Ein Ortsbeirat tagt mindestens viermal im Jahr, meist öffentlich. Er kann bei Bedarf Informationsveranstaltungen durchführen. Der Ablauf der Sitzung ist formal geregelt. Es ist nicht sichergestellt, dass einzelne Bewohner und Bewohnerinnen ihre Anliegen auf die Tagesordnung bringen können.

Gegen Ortsberiat Ortenberg

Der KopAK tagt einmal im Monat, die Themen bestimmen die Teilnehmenden. Die Sitzungen sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Ortenbergs offen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der Ortenberggemeinde. Zudem veranstaltet er Bürgerversammlungen zu besonderen Themen und stellt seine Arbeit regelmäßig im „Ortenberger“ dar.

Pro Ortsbeirat Ortenberg

Ein Rederecht für Nicht-Mitglieder des Ortsbeirates besteht nicht, kann aber eingeräumt werden. Stimmberechtigt sind allerdings ausschließlich die Mitglieder des Ortsbeirates.

Gegen Ortsberiat Ortenberg

Im KopAK können alle Bürgerinnen und Bürger mitreden, Vorschläge unterbreiten, Beschlüsse fassen oder verantwortlich Aufgaben übernehmen. Wenn es zu Abstimmungen kommt, sind alle Anwesenden stimmberechtigt.

Pro Ortsbeirat Ortenberg

Oft werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl von Ortsbeiräten von den Parteien aufgestellt. Dies kann die Kommunikation mit Stadtverordneten und Magistrat fördern.

Gegen Ortsberiat Ortenberg

Parteibindung beinhaltet die Gefahr, dass Ortsbeiräte im besonderen Maße Parteiinteressen im Auge haben. Der KopAK ist ein Gremium, das in keinster Weise  parteipolitisch gebunden ist.

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